Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Der Beitrag für Arbeitslose beträgt rund 2 Euro. Zeiten wie Wehr-, Zivildienst und Elternkarenz sind beitragsfrei.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Monat 0,5% der Bruttopension. In der Hauptgruppe VIII beträgt der Mitgliedbeitrag zwischen 2,10 Euro und 5,70 Euro
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zwischen 0,5% der Bruttopension und 3 Euro.
Für Schüler*innen gibt es unterschiedliche Beitragssätze – je nach Ausbildungsstand. Er beträgt zwischen 0,70 Euro und 4,60 Euro.
Während der Ausbildung müssen Schüler*innen und Student*innen keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen!
Für Student*innen gibt es unterschiedliche Beitragssätze: zwischen 0,70 Euro und 2 Euro.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Monat 1% des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, mindestens 12 Euro.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt beträgt rund 2 Euro.
Spieler*innen der 1. Liga zahlen 20 € im Monat (14x), Spieler*innen der 2. Liga 15 € (14x). Spieler*innen, die weniger als 8.000 € im Jahr verdienen 12 € (14x). Der monatliche Beitrag für Unterstützungsmitglieder beträgt 5€ (12x).Achtung: Unterstützungsmitglieder haben keine Rechtsansprüche gegenüber der younion _ Die Daseinsgewerkschaft und dem Sozialwerk.
Spieler*innen der 1. Liga zahlen 15 € im Monat (14x), Spieler*innen der 2. Liga und andere Vollmitglieder 12 € (14x). Spieler*innen, die weniger als 8.000 € im Jahr verdienen 12 € (14x). Der monatliche Beitrag für Unterstützungsmitglieder beträgt 5€ (12x).Achtung: Unterstützungsmitglieder haben keine Rechtsansprüche gegenüber der younion _ Die Daseinsgewerkschaft und dem Sozialwerk.
Pro Monat:Admiral Bundesliga: bis 23 Jahre € 15; über 23 Jahre € 29Admiral 2. Liga: bis 23 Jahre € 10; über 23 Jahre € 19Amateure/Trainer und Nachwuchs: € 5 bis € 15 je nach Vertragsverhältnis
Nähere Informationen unter der Telefonnummer +43 1 313 16/8300 +43 (0) 1/313 16/83780 +43 (0)2682/770/21 +43 (0)732/65 42 46 +43 (0)316/70 71/296 +43 662 80 72 22 72 +43 463 58 70 398 +43 512 59 777 303 +43 (0)5572/250 72 oder per Email an info@younion.at niederoesterreich@younion.at burgenland@younion.at oberoesterreich@younion.at steiermark@younion.at salzburg@younion.at kaernten@younion.at tirol@younion.at vorarlberg@younion.at .
Diese Einrichtung wurde im Jahr 1959 vom 4. Gewerkschaftstag der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ins Leben gerufen. Ziel unseres Sozialwerkes ist es, allen younion Mitgliedern den Zugang zu kulturellen Ereignissen, Sport- und Freizeiteinrichtungen und natürlich auch zu Ferienwohnungen und Urlaubshäusern zu erleichtern. Diese große Anzahl von preisgünstigen Angeboten kostet eine Menge Geld. Finanziert wird das Sozialwerk durch den Abzug Ihres Mitgliedsbeitrages vom 13. und 14. Monatsbezug, der direkt dem Sozialwerk überwiesen und zweckgebunden für die Errichtung der Sport- und Freizeiteinrichtungen verwendet wird.
Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine der younion bekanntgegebenen Daten auch dem Sozialwerk und den als Vereinen organisierten Sozialwerken der Statutarstädte Linz oder Wels oder Steyr zum Zwecke der Leistungsabwicklung zur Verfügung gestellt und von diesen verarbeitet werden dürfen.
Hiermit erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden, als Mitglied der Gewerkschaft younion, Landesgruppe Steiermark, auch als Mitglied dem Verein Sozialbetreuung beizutreten. Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine der younion bekanntgegebenen Daten auch dem Verein Sozialbetreuung zum Zwecke der Leistungsabwicklung zur Verfügung gestellt werden dürfen und von diesem verarbeitet werden dürfen.
Hiermit erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden, als Mitglied der Gewerkschaft younion, Landesgruppe Salzburg, auch als Mitglied dem Förderverein für Gemeindebedienstete des Bundeslandes Salzburg beizutreten. Diese Mitgliedschaft ist kostenlos. Ich stimme ausdrücklich zu, dass meine der younion bekanntgegebenen Daten auch dem Förderverein zum Zwecke der Leistungsabwicklung zur Verfügung gestellt werden dürfen und von diesem verarbeitet werden dürfen.